Was ist ein Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI?

Der Beratereinsatz ist ein Beratungsbesuch und findet in regelmäßigen Abständen für alle Pflegegeldbezieher, die zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt werden, statt.

Die Pflegekasse will damit sicherstellen, dass die Pflegenden Hilfe bekommen und die pflegebedürftige Person die bestmögliche Pflege und Betreuung erhält.

Die Aufforderung für den Beratungseinsatz kommt schriftlich von der Pflegekasse.

 

Wer kann den Beratungseinsatz in Anspruch nehmen?

Die Voraussetzung dafür ist, dass die Pflege selbst organisiert und keine Unterstützung durch einen Pflegedienst in Anspruch genommen wird. Wenn bereits Hilfe durch einen Pflegedienst beansprucht wird, zum Beispiel in Form von Kombipflege oder Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI, ist kein Beratungseinsatz erforderlich.

 

Frequenz des Beratungseinsatzes

In welchem Intervall die Beratung stattfindet hängt vom Pflegegrad ab.

Ab Pflegegrad 2 ist die Beratung verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Verpflichtung einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen. Falls eine Beratung gewünscht wird, kann sie einmal im Jahr, nach Absprache mit der Pflegekassen, durchgeführt werden.

Versäumnis oder Verspätung des Beratungseinsatzes

 Sollten die Fristen nicht eingehalten werden, kann das Pflegegeld um 50 % gekürzt werden, oder bei Wiederholung ganz wegfallen.

 

Kosten für die Beratungseinsätze

Die Kosten für alle Beratungseinsätze übernimmt die Pflegekasse.

Für die Versicherten ist der Beratungseinsatz also komplett kostenlos.

 

Ablauf eines Beratungseinsatzes

Der Beratungsbesuch ist eine praktische und pflegesachkundige Unterstützung.

Im Beratungsgespräch wird erörtert welche Hilfsleistungen in Anspruch genommen werden können, um die Pflegenden zu entlasten. Die pflegebedürftigen Personen erfahren alles über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten, die ihnen zustehen und ihnen den Alltag erleichtern können.

Das Beratungsgespräch findet, nach vorausgegangener Terminabsprache, in der häuslichen Umgebung statt und dauert zwischen 30 und 45 Minuten.

Im Gespräch wird die Pflege- und Betreuungssituation eingeschätzt. Die beratende Person beurteilt, ob die Qualität der Pflege sichergestellt ist. Symptome von Erkrankungen der pflegebedürftigen Person, die Einfluss auf die Pflegesituation und pflegerische Versorgung haben werden mit einbezogen.

 

Inhalte des Beratungseinsatzes

Es wird individuell entschieden, welche Pflegeleistungen und Pflegehilfsmittel notwendig sind. Die beratende Person gibt u.a.Tipps welche Stellen Auskünfte über Unterstützende Maßnahmen und Beratungsangebote geben.

Falls der Pflegende selbst erkrankt oder mal Urlaub machen möchte bestehen verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung, die im Beratergespräch erläutert werden:

  • Kurzzeitpflege gemäß § 42 SGB XI
  • Verhinderungspflege gemäß §39 SGB XI
  • Tages- und Nachtpflege gemäß § 42 SGB XI

Des Weiteren wird der Einsatz des Entlastungsbetrags gemäß § 45 b SGB XI und darüber finanzierbare Betreuungs- und Unterstützungsangebote erörtert. Außerdem wird über Pflegegeld gemäß § 37 SGB XI und Pflegesachleistungen gemäß § 36 SGB XI sowie über Wohnungsgruppenzuschlag gemäß § 38a SGB XI gesprochen.

Weitere Themen sind unter anderem:

  • Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
  • Bedarf von Pflegehilfsmittel gemäß § 40 Abs.2 SGB XI z. B. technische Hilfsmittel wie Rollator, Rollstuhl
  • Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulung, Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, z.B. barrierefreies Badezimmer, Treppenlift.

 

Pflegeleistungen im Überblick

 

Dokumentation des Beratungseinsatzes

 Die Beratung muss bei der Pflegekasse nachgewiesen werden.

In einem Formular werden deshalb die Ergebnisse der Beratung dokumentiert und an die Pflegekasse weitergeleitet. Dieses übernimmt die beratende Person.

 

Einen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu betreuen ist anstrengend und erfordert Einsatz rund um die Uhr. Deshalb ist es wichtig, darüber informiert zu sein, welche Unterstützungen und Hilfen es für die Pflegenden und die zu pflegenden Personen gibt. Das Beratungsgespräch ist deshalb unabdingbar, damit sich der Pflegebedürftige und seine Pflegeperson in solchen herausfordernden Situationen nicht allein gelassen fühlen.