Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI

Herzlich willkommen auf der Homepage des ZbF Pflegedienstes. Sie haben einen wichtigen Schritt in Richtung Pflegeberatungseinsatz getan. Wir sind genau der richtige Ansprechpartner für Sie, Ihr Kind und Ihren zu pflegenden Angehörigen. 

  • Die Pflege und Versorgung eines kranken Kindes oder eines zu pflegenden Angehörigen stellt die Familie oft vor große Herausforderungen. Wir möchten Sie dabei unterstützen, Ihren Pflegealltag bestmöglich zu gestalten. Hierzu bieten wir kostenlose Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI an. In Abhängigkeit des Pflegegrades kann der Beratungseinsatz verpflichtend sein und ist in festgelegten Intervallen durchzuführen.
  • Wir bieten Ihnen eine unkomplizierte und überschaubare Beratung an. Sie möchten unsere kompetenten und empathischen Mitarbeiter:innen kennenlernen? Melden Sie sich einfach über unser Online-Formular und nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf! Wir melden uns schnellstmöglich für eine Terminvereinbarung zurück.

Im Folgenden haben wir wichtige Informationen zum Thema Beratungseinsatz für Sie zusammengestellt.

Was ist der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI und wie oft wird er durchgeführt?

Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI ist ein regelmäßig stattfindender Beratungsbesuch für Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen gepflegt werden und Pflegegeld erhalten. Er dient der Sicherstellung einer qualitativen Pflege und Betreuung. Ab Pflegegrad II sind die Beratungseinsätze verpflichtend, ein Versäumnis dieser Pflicht führt zur Kürzung oder Aussetzung des Pflegegeldes. Die Intervalle der Beratungseinsätze sind nach Pflegegraden gestaffelt.

  • Pflegegrad I: freiwillige Beratungseinsätze möglich
  • Pflegegrad II & III: Beratungseinsätze im Halbjahresrhythmus Pflicht, also alle 6 Monate
  • Pflegegrad IV & V: Beratungseinsätze im Vierteljahresrhythmus Pflicht, also alle 3 Monate

Nach unserem ersten Beratungseinsatz bei Ihnen melden wir uns selbstständig innerhalb der jeweiligen Fristen. Somit entsteht kein großer organisatorischer Aufwand für Sie.

Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie direkt einen unverbindlichen Termin unter beratungseinsatz@zbf-pflegedienst.de

Der Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI ist ein regelmäßig stattfindender Beratungsbesuch für Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen gepflegt werden und Pflegegeld erhalten. Er dient der Sicherstellung einer qualitativen Pflege und Betreuung. Ab Pflegegrad II sind die Beratungseinsätze verpflichtend, ein Versäumnis dieser Pflicht führt zur Kürzung oder Aussetzung des Pflegegeldes. Die Intervalle der Beratungseinsätze sind nach Pflegegraden gestaffelt.

  • Pflegegrad I: freiwillige Beratungseinsätze möglich
  • Pflegegrad II & III: Beratungseinsätze im Halbjahresrhythmus Pflicht, also alle 6 Monate
  • Pflegegrad IV & V: Beratungseinsätze im Vierteljahresrhythmus Pflicht, also alle 3 Monate

Nach unserem ersten Beratungseinsatz bei Ihnen melden wir uns selbstständig innerhalb der jeweiligen Fristen. Somit entsteht kein großer organisatorischer Aufwand für Sie.

Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie direkt einen unverbindlichen Termin unter beratungseinsatz@zbf-pflegedienst.de

Warum sind wir der richtige Ansprechpartner?

Wir, die Ziemlich beste Freunde Pflegedienst GmbH, verstehen, dass es eine Herausforderung sein kann, ein Kind mit besonderen Bedürfnissen oder einen Angehörigen zu pflegen und zu versorgen. Dass Sie als Pflegeperson viele Fragen und Bedenken bezüglich der Betreuung Ihres Kindes oder Angehörigen haben, ist nicht verwunderlich, denn die Leistungen der Pflegekasse sind vielfältig und manchmal undurchsichtig. Unser Team aus erfahrenen Experten verfügt über das notwendige Wissen und die Erfahrung, Sie und Ihre Familie bei Ihrem Weg durch den Pflegedschungel zu begleiten, zu beraten und zu unterstützen.

In welchem Umkreis beraten wir Sie?

Wir sind in folgenden Regionen für Sie da. Melden Sie sich einfach und unverbindlich über unser Kontaktformular, per Mail oder telefonisch unter 0216 1277360.

  • Mönchengladbach
  • Krefeld
  • Viersen
  • Heinsberg
  • Neuss
  • Düsseldorf

Was beinhaltet ein Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI?

  • allgemeine Informationen zu Pflege
  • Informationen zu den Leistungen der Pflegekasse, wie Pflegeleistungen (Geld-/Sachleistungen), Verhinderungspflege, …
  • Beratung zur Pflege in häuslicher und stationärer Umgebung
  • Anregungen zu Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag
  • Prüfung der aktuellen Pflegequalität
  • Anleitung zu Hygiene in der Pflege
  • Unterstützung bei Antragstellung auf Pflegebedürftigkeit, Ausstellung von pflegefachlichen Gutachten und Beratung bei Widerspruch gegen Pflegegradentscheidungen
  • Hilfe bei der Suche nach Betreuungsangeboten
  • auf die Pflege angepasste gesundheitliche Beratung
  • Erläuterungen zum Anspruch auf Hilfs- und Pflegemittel
  • Pflegeplanung, -dokumentation und Erstellung eines Versorgungsplans

Was kostet der Beratungseinsatz nach § 37.3?

Der Beratungseinsatz ist für Sie vollkommen kostenfrei. Er wird von den Pflegekassen finanziert. Sie müssen nichts tun – wir kümmern uns um alles und stehen in Verbindung mit Ihrer Pflegekasse.

Ich kann die Pflege meines Kindes bzw. Angehörigen nicht mehr allein bewerkstelligen. Was nun?

Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen den benötigten Unterstützungsbedarf (z.B. Hilfe am Tag oder in der Nacht, Urlaubspflege). Anschließend unterstützen wir Sie bei der Suche und Inanspruchnahme entsprechender Hilfsangebote.

Gute Erfahrungen haben wir bei der 24-Stunden-Betreuung von Patienten im eigenen Heim und für die Alltagshilfe/ Unterstützung von Senioren zuhause mit dem Team von Pflegehelden Mönchengladbach und ServiceKontor Mönchengladbach gemacht. Sie erreichen die Kollegen unter 02161 678 3858.

Welche Unterlagen benötige ich für den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?

Um uns bestmöglich auf den Besuch bei Ihnen vorzubereiten, benötigen wir einige Informationen über Ihr Kind bzw. Ihren Angehörigen. Hier können Sie den entsprechenden Erhebungsbogen herunterladen.

Bitte füllen Sie das Dokument mit aus und senden uns dieses per Post oder per E-Mail zu.

Postanschrift:

ZbF Pflegedienst GmbH
Eickener Höhe 6
41063 Mönchengladbach

E-Mail: beratungseinsatz@zbf-pflegedienst.de

Bitte achten Sie bei der Zusendung des Formulars per E-Mail darauf, daß Sie das Formular mit einem Passwort versehen. Bitte teilen Sie uns das Passwort in einer zweiten E-Mail oder telefonisch mit, so daß wir das Formular öffnen und Ihre Anfrage bearbeiten können.

Sollten Sie bei der Einrichtung des Passwortes Unterstützung benötigen, stehen wir Ihren hierzu gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen und vereinbaren einen persönlichen Termin.