Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz (PSG) ändern sich auch einige Pflegebegriffe. Die neuen Pflegebegriffe kann man kritisch hinterfragen oder einfach akzeptieren. Egal- ab 2017 sind sie in der Pflegefachwelt zu verwenden.

Neue Pflegebegriffe

Was ist mit den Pflegebegriffen gemeint?

1.die Grundpflege / körperbezogene Pflegemaßnahmen

Die körperbezogenen Pflegemaßnahmen sind Leistungen der Pflegversicherung, die pflegebedürftige Menschen in Anspruch nehmen können, sowie ihnen ein Pflegegrad 2 durch den MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) zugesprochen wurde. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung der Eigenständigkeit und der Kommunikation. Diese Pflegemaßnahmen werden in der Regel durch Pflegefachkräfte oder pflegende Angehörige durchgeführt.

2. Häusliche Betreuung / pflegerische Betreuungsmaßnahme

Seit 2016 wurde in NRW die Leistung Häusliche Betreuung eingeführt, mit dem neuen PSG im Januar 2017 als Pflegerische Betreuung weitergeführt und als gleichberechtigte Sachleistung neben körperbezogenen Sachleistungen und Hilfe bei der Haushaltsführung im Leistungskatalog der Pflegedienste implantiert. Hierbei geht es in erster Linie um die Unterstützung pflegebedürftiger Personen bei der Kontaktpflege. Im Klartext: Soziales Umfeld erhalten trotz Pflegbedürftigkeit z.B.: Kaffeetrinken mit Freunden/ Besuch einer Veranstaltung ect.

3. Hauswirtschaft / Hilfe bei der Haushaltsführung

Die Hilfe bei der Haushaltsführung gehört nicht in den Bereich der Ernährung bei den körperbezogenen Pflegemaßnahmen. Die Unterscheidung ist wichtig, da sie anders abgerechnet wird und von ausgebildeten Hauswirtschaftlerinnen(Pflegedienst) ausgeführt wird. Hierzu zählen: Das Kochen, das Einkaufen, das Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln (Bettwäsche) und Waschen der Wäschestücke.
z.B.: die Nahrung zubereiten ist Hilfe bei der Haushaltsführung die Nahrung verabreichen gehört zu körperbezogenen Pflegmaßnahmen. Die zubereitete Nahrung in die Mikrowelle stellen und erwärmen gehört in die körperbezogene Pflegmaßnahme.
Sobald Sie einen Pflegegrad erhalten haben, können Sie die „Pflegesachleistung“ über einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Im Übrigen seit neuestem auch wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt / Unfall / Operationen durch ärztliches Attest nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt zu führen. Hier empfiehlt es sich, mit der eigenen Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.

4. Betreuungs- und Entlastungsleistungen / Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Neben dem Pflegegeld und der Pflegsachleistung stehen den Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs – und Entlastungsleistungen zur Verfügung. Die monatliche Summe ist unabhängig vom Pflegegrad und wird nicht an die pflegebedürftige Person oder deren Angehörige ausgezahlt, sondern wird verwendet für zusätzliche Dienstleistungen im Bereich der Pflege. z.B. Besuch einer Tagespflege –Einrichtung. Stand Mai 2017 sind dies aktuell 125 Euro monatlich. Abgerechnet werden können beispielhaft auch: Anleitung von pflegenden Angehörigen durch Pflegefachkräfte, Hilfsmittelbesorgung, Organisation eines Hausnotrufdienstes, Begleitung außerhalb des Hauses, Zimmerpflanzen bewässern und wie oben beschrieben Entlastung von pflegenden Angehörigen durch Besuch einer Tagespflege oder den Einsatz von Pflegebetreuern.

5. Pflegestufe / Pflegegrad

Die Pflegegrade lösen die bis Ende 2016 gültigen Pflegestufen ab. Um einen Pflegegrad zu ermitteln, bewertet ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung (MDK), wie schwer die Selbständigkeit eines Menschen beeinträchtigt ist. Dieses wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Somit spiegelt die Punktezahl die Schwere der Pflegbedürftigkeit (Pflegegrad) wieder und legt fest welche Pflegeleistung der Pflegebedürftige in Anspruch nehmen kann. Es gibt 5 Pflegegrade (Infos unter der Homepage Ihrer Krankenkasse). Hierbei unterscheidet sich die Einteilung der Pflegegrade bei Kindern von der Einteilung bei Erwachsenen. Bei den Kindern wird der Pflegegrad durch die Beeinträchtigung ihrer Selbständigkeit und ihrer Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt. Hierbei gibt es zusätzlich noch eine Sonderregelung bei Kindern von 0 bis 18 Monaten. Dazu erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

Mehr Infos unter bei Pflege.de

6. Einstufung /Eingraduierung

Hierbei handelt es sich um eine Begriffsanpassung bezogen auf die Begriffsänderung Pflegstufe / Pflegegrade. Letztendlich ist damit die Erhebung des Pflegegrades durch ein Begutachtungsassessment (NBA) des medizinischen Dienstes der Pflegekassen gemeint. Ein NBA umfasst 6 Module. Für jedes dieser Module werden bestimmte Kriterien festgelegt. Die Module heißen:
1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung
5. Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt

Hier geht es zu einer Übersicht der AOK.

7. Zeitaufwand für alltägliche Verrichtungen / Grad der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen

Bis Ende 2016 wurde im Begutachtungsassessment (NBA) durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen (MDK) zugrunde gelegt, wieviel Minuten benötigt wurden, um die täglichen Verrichtungen bei pflegebedürftigen Personen zu handhaben.
Seit Januar 2017 wird durch ein neues Begutachtungsassessment festgestellt, wie selbstständig eine pflegebedürftige Person noch ist um Ihre täglichen Verrichtungen des Alltags durchzuführen und welche Fähigkeiten noch vorhanden sind. Der Fokus liegt dabei auf den noch vorhandenen Ressourcen der pflegebedürftigen Personen.

8. Eingeschränkte Alltagskompetenz

Mit dem alten Begutachtungsassessment wurde unter anderem festgestellt, wieviel Mehrbedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung bei einer alltagseingeschränkten Person (z.B. demenziell erkrankte Personen) besteht.
Mit dem neuen Begutachtungsassessment fällt dieses Modul weg, da diese Einschränkungen nun unmittelbar bei der Feststellung der neuen Pflegegrade berücksichtigt werden.

9. Dekubiti/ Decubital Ulcera

Ein Dekubitus ist eine schlecht und langsam heilende Wunde infolge einer Minderdurchblutung der Haut und/oder des Subkutangewebes. Die für den Dekubitus typischen Ulzera sind die Folge von kompressiv-ischämischen Gewebsläsionen, deren Ursache in einer unphysiologisch hohen Druckeinwirkung auf alle Gewebsschichten, einschließlich der Blutgefäße, liegt. Der Dekubitus gilt nicht als eigenständige Krankheit, sondern wird im Allgemeinen durch Immobilität verursacht.
Quelle

 

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die neuen Pflegebegriffe seit 2017 für Pflegefachkräfte und Mitarbeiter im pflegerischen Umfeld zu berücksichtigen sind.
In wieweit sich dies im ‘volksüblichen Sprachgebrauch ‘wandelt wird sich mit der Zeit ergeben oder auch nicht……